Berufs- und Ehrenordnung des HDKP
Allein aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Artikel 1
- Diese Berufs- und Ehrenordnung regelt die Normen des Berufsstandes in Bezug auf Professionalität, Integrität und Vertraulichkeit, an die sich alle Mitlieder des Kroatischen Konferenzdolmetscherverbands (nachstehend: der Verband) zu halten haben. Diese Normen verpflichten auch die Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Verband.
- Jegliche Verletzung der Bestimmungen der Berufs- und Ehrenordnung unterliegen einem Disziplinarverfahren vor dem Ehrengericht des Verbandes.
Artikel 2
- Die Verbandsmitglieder verpflichten sich zu einer umfassenden und strengen Vertraulichkeitswahrung. Diese gilt für alle Informationen, die sie im Rahmen ihrer Dolmetschtätigkeit erhalten. Insbesondere dürfen die Mitglieder aus solchen Informationen keinen materiellen Nutzen ziehen.
- Die Verbandsmitglieder haben unvoreingenommen zu dolmetschen und im Falle eines Interessenkonfliktes rechtzeitig vom Auftrag zurückzutreten.
- Die Verbandsmitglieder übernehmen keine Aufträge, für deren Erledigung es ihnen an den erforderlichen Fachkenntnissen mangelt oder die sie nicht professionell ausführen können.
- Arbeitsbedingungen, die nicht den Berufsstandards für Konferenzdolmetscher entsprechen, sollten von den Verbandsmitgliedern weder akzeptiert noch angeboten werden. Alle Arbeitsbedingungen und Modalitäten der Leistungserbringung haben die Verbandsmitglieder vor der Annahme eines Auftrags zu vereinbaren.
- Übernommenen Verpflichtungen haben die Verbandsmitglieder entsprechend den Berufsstandards für Konferenzdolmetscher nachzukommen, die auch im Falle eines gerechtfertigten Rücktritts gelten.
- Die Verbandsmitglieder arbeiten nur mit Dolmetschern zusammen, die das erforderliche Maß an Fachkenntnissen und ethischem Verhalten aufweisen, und von denen man erwarten kann, dass sie ihre Arbeit professionell und entsprechend dieser Ehrenordnung und den Berufsstandards für Konferenzdolmetscher erledigen.
Artikel 3
- Die Verbandsmitglieder dürfen weder mit Aussagen noch mit ihrem Verhalten dem Ansehen des Verbands und seiner Mitglieder schaden. Das gilt auch für ihr Verhalten in sozialen Netzen. Sie haben das Ansehen des Berufsstandes mit höflichem, diskretem und maßvollem Benehmen gegenüber Auftraggebern und Kollegen zu fördern.
- Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, ihre Fertigkeiten und Kenntnisse ständig weiterzuentwickeln, unter anderem, indem sie nach Möglichkeit an den Aktivitäten des Verbands oder an anderen Schulungen teilnehmen.
- Die Verbandsmitglieder enthalten sich jeglicher Form unlauteren Wettbewerbs, einschließlich absichtlichen Dumpings in Bezug auf andere Marktteilnehmer, irreführender Eigenwerbung, Herabsetzung oder unbegründeter Kritik an den Leistungen anderer Dolmetscher.
- Die Verbandsmitglieder verpflichten sich, ihren Kollegen die gegebenenfalls nötige Hilfe und kollegiale Unterstützung zu bieten.
Artikel 4
- Sofern ein Mitglied während eines bestimmten Zeitraums nicht an den Tätigkeiten des Verbands teilhaben kann, hat es darüber den Vorstand zu informieren.
- Alle internen Streitigkeiten sind ausschließlich im Rahmen des Verbandes und seiner Gremien (Ehrengericht und Vorstand) beizulegen.
Verabschiedet von der Generalversammlung des HDKP am 31. Januar 2020 in Zagreb.